Nicht selten erleben Angehörige von Menschen mit einer Suchtkrankheit als Mitbetroffene Stigmatisierungen vieler Art, Respektlosigkeit und fühlen sich schuldig.
Mit Angehörigen meinen wir:
- PartnerInnen Suchtkranker oder problematischer KonsumentInnen bzw. von Frauen mit Essstörungen
- Kinder suchtkranker/essgestörter Eltern – in jedem Lebensalter
- Eltern suchtkranker/essgestörter Kinder
- Erwachsene mit suchtkranken/essgestörten Eltern
Bei den Angeboten der Frauensuchtberatungsstelle BerTha F. e.V. für Angehörige geht es in erster Linie um die Bedürfnisse der/des Angehörigen. Wir wollen dabei unterstützen die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und wahrzunehmen, für sich selbst zu sorgen, Schuld- und Schamgefühle, Wut, Verzweiflung und Ohnmacht zu überwinden, Kontrolle und übermäßiges Verantwortungsgefühl abzulegen und die eigene Lebenszufriedenheit wieder in den Blick zu nehmen. Angehörige werden gestärkt, um zu selbstbestimmten Entscheidungen zu kommen
Darüber hinaus kann es hilfreich sein Angehörige in die Therapie Betroffener mit einzubeziehen. In der Vielzahl von Einflüssen auf die Entstehung einer Suchterkrankung spielt die Familie oft eine wichtige Rolle: Familienangehörige können auch den Behandlungserfolg bei substanzbezogenen Störungen oder Essstörungen maßgeblich beeinflussen.
Mindestens 6 Millionen Menschen konsumieren Suchtmittel abhängig oder zumindest riskant-problematisch mit allen daraus folgenden psycho-sozialen und auch physischen Problemen. Für Essstörungen geht man von einer Betroffenenquote bei Frauen von ca. 1% aus (ca. 420.000 Frauen entwickeln im Laufe ihres Lebens eine Essstörung).
Diese Menschen leben aber nicht in einem Vakuum, sondern auch das soziale Umfeld und insbesondere die Angehörigen durchleiden die Problematik mit. Rechnet man pro Betroffenem auch nur mit drei Angehörigen (PartnerIn, Kinder, Eltern), sind also mehr als 18 Millionen Menschen als Angehörige von Suchtkranken betroffen (vgl. Angehörige von Suchtkranken im Blickpunkt. Gemeinsames Positionspapier der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände, 2005)
Kontakt- und Informationsgespräche
Mehr lesen:
Diese bieten wir sowohl telefonisch als auch in der Einrichtung an. Sie dienen der Information über unser Angebot, der Aufklärung über Suchtmittel, Suchtprozesse, verschiedene Formen der Essstörung, der Verweisung an andere Einrichtungen, der ersten Krisenbewältigung, etc. Termine hierzu finden nach telefonischer Vereinbarung statt.
Kosten entstehen keine.
Sprechstunde
Mehr lesen:
Der erste Zugang erfolgt wünschenswerter Weise über ein persönliches Gespräch in der Sprechstunde. In den Sprechstundenzeiten sind zwei Mitarbeiterinnen telefonisch und persönlich zu erreichen.
Die Zeiten sind:
montags von 10.00 bis 11.00 Uhr und dienstags von 12.00 bis 13.00 Uhr Telefonsprechstunde
aktuell finden die Sprechstundentermine zu unterschiedlichen Zeiten statt. Vereinbaren Sie bitte einen Termin während der Telefonsprechstunde.
Kosten entstehen keine.
Einzelgespräche (Beratung und Therapie)
(Diese Angebot ist auch für männliche Angehörige offen.)
Mehr lesen:
In Einzelgesprächen bieten wir kurz- mittel- oder langfristige intensive Begleitung von Frauen und Mädchen an:
Beratungsgespräche dienen der Unterstützung in akuten Krisensituationen.
Es geht in den Beratungsgesprächen zunächst darum den Frauen Raum zu geben für sich zu klären, ob eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt und wenn ja welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Bei Entwicklung einer Motivation zur Abstinenz werden mögliche Behandlungsschritte erörtert und bei Bedarf wird Hilfestellung bei der Vorbereitung und Antragstellung von Therapien inklusive der Erstellung eines Sozialberichtes für den Leistungsträger und die Fachklinik gegeben. Wir erarbeiten mit der Klientin individuelle Ziele für die klinische Behandlung und beraten auf eine geeignete Klinik hin. Vermittlung erfolgt in:
stationäre Entzugsbehandlung,
(teil-)stationäre Entwöhnungsbehandlung oder
psychosomatische (Tages-)Kliniken bei Vorliegen einer Essstörung.
Darüber hinaus erfolgt auch ambulante Behandlung. Damit wird die individuelle Bearbeitung von psychischen, sozialen und Verhaltensproblemen bezeichnet, die auf eine Neuorientierung auf der Verhaltens-, kognitiven, psychischen und sozialen Ebene abzielen. Die Durchführung der Behandlung wird den individuellen Bedürfnissen der Klientinnen angepasst.
Hier werden Hilfemöglichkeiten bei Schwierigkeiten mit Behörden, Wohnungs- und Arbeitssuche besprochen, und bei Bedarf die Klientinnen an entsprechende Einrichtungen weitervermittelt (Schuldnerberatung, Mieterverein, BSD, Gesundheitsamt…).
Umfang/Dauer
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel 50 Minuten und findet je nach Bedarf wöchentlich oder 14-tägig statt (in Krisensituationen auch häufiger).
Dauer und Umfang der ambulanten Behandlung richtet sich nach dem Bedarf der Klientinnen.
Kosten entstehen für „Normalverdienende“ in Höhe von 10,00 €. Für Geringverdienende und Bürgergeldempfängerinnen 3,00 € (nach Absprache kann der Eigenanteil entfallen).