… für abhängige Frauen und Mädchen
Wir beraten und behandeln Frauen und Mädchen mit sogenannten stoffgebundenen Suchterkrankungen oder missbräuchlichem Konsum.
Konsummittel können u.a. sein
- Alkohol,
- Medikamente,
- Cannabis,
- Opiate,
- Amphetamine,
- Kokain.
„Sucht ist ein unabweisliches Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet.“ (vgl.: Wanke 1984).
Abgeleitet aus dem Persönlichkeits- und Krankheitsmodell der integrativen Therapie verstehen wir Sucht als „eine komplexe somatische, psychische und soziale Erkrankung, die die Persönlichkeit des Menschen, sein soziales Netzwerk und seinen mikroökologischen Rahmen betrifft, beschädigt und, wenn sie lange genug wirkt, zerstört“. Eine Suchterkrankung entsteht in der Interaktion von sozialen, psychischen und physischen Voraussetzungen des Individuums, seiner sozialen Umwelt und der Beschaffenheit des Suchtmittels. Dies spiegelt sich in den unterschiedlichen Ursachen der Erkrankung sowie den verschiedenen Lebens- und Suchtverläufen der erkrankten Frauen wieder.
Es wird davon ausgegangen, dass Schädigungen und heilende Wirkungen an jeder Stelle des Lebensverlaufes eintreten können. Schädigende Einflüsse wirken immer dann besonders krank machend, wenn sie auf entsprechende Empfindsamkeiten und Verletzlichkeiten (Prävalenzen und Vulnerabilität) treffen und keine ausreichenden Kompensationsmöglichkeiten und/oder Substitutionen zur Verfügung stehen (vgl. Rahm et al. 1993).
Wir verstehen Sucht als einen fehlgeleiteten Selbstheilungsversuch bei der Bewältigung von Lebenskrisen und als einen symptomatischen Ausdruck einer, nicht selten bereits zuvor bestehenden Störung der Persönlichkeitsentwicklung. Besonders zu benennen sind aus unserer Erfahrung z.B. nicht genügend entwickelte Abgrenzungs- und Schutzmechanismen, Defizite im angemessenen Ausdruck von Gefühlen, in der Gefühlsregulation oder der Gefühlskontrolle sowie massive Selbstwertstörungen.
Die Frauensuchtberatungsstelle BerTha F. e.V. hält verschiedene Angebote für Frauen und Mädchen mit einer Abhängigkeitserkrankung vor. Wir erstellen mit jeder Frau/jedem Mädchen einen weitestgehend individuellen Behandlungsplan.
Kontaktaufnahme/Erreichbarkeit
Sie erreichen uns telefonisch unter 0211 441629
oder per Mail über info@berthaf.de
Für Erstinformation und Kurzberatung bieten wir Telefonsprechstunden an.
Montag 10:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag 12:00 bis 13:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nur nach Terminabsprache möglich.
Zudem können Sie uns anonym über die Seite der bundesweiten digitalen Suchtberatung https://www.suchtberatung.digital/ erreichen.
Kosten entstehen keine.
Beratung/Therapie
In Einzelgesprächen bieten wir kurz-, mittel- oder langfristige intensive Begleitung von Frauen und Mädchen an.
Bei Schwierigkeiten mit Behörden, Wohnungs- und Arbeitssuche vermitteln wir in passende Hilfsangebote (Schuldnerberatung, Mieterverein, BSD, Gesundheitsamt…) und können Termine bei Bedarf begleiten.
Umfang/Dauer
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel 60 Minuten.
Kosten entstehen für „Normalverdienende“ ab einer Höhe von 10,00 €. Für Geringverdienende und Bürgergeldempfängerinnen 3,00 € (nach Absprache kann der Eigenanteil entfallen).
Einzelgespräche (Beratung und Therapie)
Mehr lesen:
In Einzelgesprächen bieten wir kurz-, mittel- oder langfristige intensive Begleitung von Frauen und Mädchen an:
- Beratungsgespräche dienen der Unterstützung in akuten Krisensituationen.
- Es geht in den Beratungsgesprächen zunächst darum den Frauen Raum zu geben für sich zu klären, ob eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt und wenn ja welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
- Bei Entwicklung einer Motivation zur Abstinenz werden mögliche Behandlungsschritte erörtert und bei Bedarf wird Hilfestellung bei der Vorbereitung und Antragstellung von Therapien inklusive der Erstellung eines Sozialberichtes für den Leistungsträger und die Fachklinik gegeben. Wir erarbeiten mit der Klientin individuelle Ziele für die klinische Behandlung und beraten auf eine geeignete Klinik hin.
- Vermittlung erfolgt in:
stationäre Entzugsbehandlung,
(teil-)stationäre Entwöhnungsbehandlung oder
psychosomatische (Tages-)Kliniken bei Vorliegen einer Essstörung.
- Darüber hinaus kann auch ambulante Behandlung erfolgen. Damit wird die individuelle Bearbeitung von psychischen, sozialen und Verhaltensproblemen bezeichnet, die auf eine Neuorientierung auf der Verhaltens-, kognitiven, psychischen und sozialen Ebene abzielen. Die Durchführung der Behandlung wird den individuellen Bedürfnissen der Klientinnen angepasst. Hier werden Hilfemöglichkeiten bei Schwierigkeiten mit Behörden, Wohnungs- und Arbeitssuche besprochen, und bei Bedarf die Klientinnen an entsprechende Einrichtungen weitervermittelt (Schuldnerberatung, Mieterverein, BSD, Gesundheitsamt…).
Umfang/Dauer
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel 50 Minuten und findet je nach Bedarf wöchentlich oder 14-tägig statt (in Krisensituationen auch häufiger).
Dauer und Umfang der ambulanten Behandlung richtet sich nach dem Bedarf der Klientinnen.
Kosten entstehen für „Normalverdienende“ in Höhe von 10,00 €. Für Geringverdienende und Bürgergeldempfängerinnen 3,00 € (nach Absprache kann der Eigenanteil entfallen).
Offene therapeutisch geleitete Informations- und Motivationsgruppe
Mehr lesen:
Die Motivationsphase stellt in unserem therapeutischen Konzept einen zentralen Bestandteil des gesamten Behandlungsprozesses dar. Beginnend mit dem Erstkontakt, der Klärung weiterer Behandlungsschritte über die Durchführung der Therapie bis hin zum Behandlungsende bedarf es eines stetigen Behandlungsanreizes für die Klientin, d.h. wir und unsere Behandlungsangebote müssen motivierend sein. Wir arbeiten gerade in der Motivationsphase sehr nah an den individuellen Bedürfnissen der Klientinnen, was sich darin zeigt, dass die Motivationsphase in zeitlicher Hinsicht und im Setting individuell angepasst wird.
Wir bieten als ein niederschwelliges Angebot im Rahmen der Motivationsphase eine Gruppe an. Es handelt sich um ein suchtmittelübergreifendes Angebot für Frauen, die Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen, bzw. Ess-Störungen haben. Das Angebot ist auch offen für Angehörige. Die Gruppe wird durch zwei Therapeutinnen angeleitet.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erforderlich ist eine Tagesabstinenz.
Die Teilnahme an der Motivationsgruppe ist auf ein halbes Jahr begrenzt.
Ziele der Gruppe sind:
- zu klären, ob ein süchtiges Konsumverhalten ausgebildet wurde.
- die eigene Suchtgeschichte als Teil der Lebensgeschichte zu verstehen, sie annehmen zu lernen und auf die Suche zu gehen nach dem Sinn, den es gemacht hat, süchtig zu werden.
- einen individuellen „Heilungsplan“ zu entwickeln und zu klären, welche Angebote innerhalb oder außerhalb der Einrichtung dabei hilfreich sein können.
Dazu erhalten die Teilnehmerinnen Informationen über Suchtentstehung, -verlauf, Konsumgewohnheiten etc. Dies macht es den Frauen leichter sich selbst mit dem eigenen Konsummuster zwischen Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit einzuordnen. Ein Weg aus dem missbräuchlichen Umgang mit dem Suchtmittel kann der begleitete Versuch eines risikoarmen Konsums sein. Für viele Frauen ist dieser Weg nicht möglich, da die Sucht sich schon manifestiert hat. Hier steht der Umgang mit der Abhängigkeit im Vordergrund.
Rahmenbedingungen:
- Die Gruppe hat einen ritualisierten Ablauf, so dass sich die Frauen auch nach Abwesensheitszeiten leicht orientieren können.
- Die Gruppenregeln werden für neue Teilnehmerinnen transparent gemacht.
- Die Frauen „duzen“ sich untereinander und auch mit den Therapeutinnen, wodurch sie etwas leichter in der Anonymität bleiben können. Auch von der Beratungsstelle werden zu Beginn nur einige wenige Kerndaten schriftlich abgefragt.
Zeit
Die Motivationsgruppe findet
am Dienstagabend von 17.30 bis 19.30 Uhr statt.
Kosten entstehen für „Normalverdienende“ in Höhe von 10,00 € (der erste Abend ist kostenfrei). Für Geringverdienende und ALG II Empfängerinnen 3,00 € (nach Absprache kann auch der Eigenanteil entfallen).
Therapievermittlung
Mehr lesen:
Am Ende der Beratungs- und Motivationsphase steht bei Bedarf die Überprüfung der Eignung für:
- die ambulante medizinische Rehabilitation Sucht für Frauen mit einer stoffgebundenen Abhängigkeit
- die Weiterbehandlung im Beratungs-Setting der Beratungsstelle, insbesondere bei Essstörungen
- beziehungsweise die Weitervermittlung in geeignete Behandlungsmaßnahmen:
stationäre,
teilstationäre medizinische Rehabilitation,
psychosomatische Kliniken
Psychotherapie,
Psychiatrie,
Betreutes Wohnen,
Selbsthilfegruppen etc.
Ambulante medizinische Rehabilitation Sucht
Mehr lesen:
Sucht ist eine behandelbare Krankheit, die zum Stillstand gebracht werden kann. Jeder Schritt, der aus einer Abhängigkeitserkrankung herausführt, lohnt sich.
Wir bieten als Frauensuchtberatungsstelle unter anderem eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme für Frauen ab 18 Jahre mit einer Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen an.
Vorteile der ambulanten Rehabilitation:
Die Behandlung wird wohnortsnah durchgeführt, so dass die Klientinnen in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben und z.B. die Möglichkeit haben, ihren beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten nachzugehen. Veränderungsschritte können jederzeit im Alltag überprüft werden. Die ambulante Therapie kann mit stationären Behandlungsformen kombiniert werden.
Ziele
Die ambulante Therapie hat das Ziel, die Betroffenen bei ihrem Weg in ein zufriedenes und suchtmittelfreies Leben zu unterstützen, ihren Gesundheitszustand zu verbessern, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Die Frauen werden in ihren Fähigkeiten gestärkt, zukünftig Krisen und Belastungen ohne Suchtmittel zu bewältigen. Eine abstinente Lebensführung kann zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes führen oder die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen.
In der Vorbereitung zur ambulanten Therapie werden von der Klientin gemeinsam mit der jeweiligen Einzeltherapeutin darüber hinaus persönliche Therapieziele erarbeitet und somit die für sie notwendigen Veränderungsschritte entwickelt. Sie werden im Laufe der Rehabilitation laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Unser Angebot richtet sich sowohl an Frauen, die erstmals suchttherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, als auch an Klientinnen, die nach der stationären Suchttherapie die erreichten Fortschritte in ihrem Lebensalltag festigen wollen.
Wir führen die ambulante Rehabilitation im Auftrag der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen durch.
Voraussetzungen für die ambulante Rehabilitation sind:
- dass die Klientin über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um das therapeutische Geschehen aktiv verfolgen zu können.
- dass eine stabile Wohnmöglichkeit besteht.
- dass die Klientin bereit und in der Lage ist, in ihrem gewohnten Umfeld abstinent zu leben.
dass ein ausreichendes Maß an Mobilität gewährleistet ist um die Beratungsstelle BerTha F. in höchstens 45 Minuten vom Wohnort zu erreichen.
Die Therapie erfolgt in
- wöchentlicher Gruppentherapie,
- wöchentlicher Einzeltherapie,
- Angehörigen-, Paar- und Familiengesprächen,
- Indikationsgruppen,
- therapeutischen Intensivtagen.
Dauer
Die ambulante Therapie dauert in der Regel 6 bis 12 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monate.
Zeiten
Die Reha-Gruppe findet am Mittwochabend von 18.30 bis 20.30 Uhr statt.
Die Einzelgespräche werden individuell abgesprochen.
Kosten
Die ambulante medizinische Rehabilitation wird nach Prüfung der Zuständigkeit und Indikation von den Rentenversicherungsträgern finanziert. Nachrangig kommen andere Kostenträger, wie die Krankenkasse bzw. der Sozialhilfeträger, in Frage. Vereinbarungen über Selbstzahlungen sind möglich.
Ambulante Nachsorge nach stationärer Therapie
Mehr lesen:
Für Frauen, die eine stationäre Rehabilitation regulär beendet haben, besteht die Möglichkeit einer ambulanten Nachsorge. Diese dient dazu die in der Klinik erworbenen Alternativen zum Suchtverhalten in den Alltag zu übertragen und die Abstinenz zur festigen.
Die Nachsorge erfolgt in:
- wöchentlicher Gruppentherapie
- bei Bedarf finden unterstützende Einzelgespräche statt.
Kosten
Die Ambulante Nachsorge wird während der stationären Rehabilitation von der Klinik beantragt und vom Kostenträger der stationären Behandlung finanziert.